Nichtwohngebäude
Wirtschaft & öffentliche Hand
Wir bieten unabhängige Beratungs- und Planungsleistungen sowie nachhaltige Konzeptentwicklungen für Unternehmen, Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen an, um eine zukunftsfähige und umweltschonende Ausrichtung zu ermöglichen.Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir auf Basis Ihrer individuellen Anforderungen maßgeschneiderte Lösungen für die Bereiche Gebäude, Wärme, Strom und Fertigungsanlagen, sodass Sie aktiv zur Energiewende und zum Umweltschutz beitragen können. Unsere Konzepte verfolgen dabei ganzheitliche Strategien für eine ressourcenschonende und nachhaltige Zukunft. Investitionen in Energieeffizienz zahlen sich langfristig aus und stärken zugleich Ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Ergänzend zu unseren Angeboten für Privatkunden stehen Unternehmen und Kommunen zudem spezielle, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Leistungen zur Verfügung:
GEG-Nachweise
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Um die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an ein neu zu errichtendes Nichtwohngebäude zu erfüllen, wird ein GEG-Nachweis erforderlich. Dieser ist bereits beim Einreichen des Bauantrags vorzulegen. Mit dem GEG-Nachweis werden die mittleren Wärmeverluste eines Gebäudes nachgewiesen und mit den Vorgabewerten der Gesetzgebung verglichen. Für die Anlagentechnik gelten Vorgaben an den Jahresprimärenergiebedarf, die einzuhalten sind. Gegenüber dem Wohngebäude werden hier auch die Beleuchtungstechnik, die luft- und klimatechnischen Anlagen bewertet. Nichtwohngebäude werden in einem Mehrzonenmodell planen. Die Erstellung des GEG-Nachweises erfolgt in enger Abstimmung mit weiteren Planungsbeteiligten wie Architekten und Ingenieuren. Durch die Bilanzierung des Gebäudes können Vorgaben für die weitere Planung erstellt werden. In der Bearbeitung werden folgende Schritte erforderlich:
Grundlagenermittlung
- Prüfung und Bewertung von Planungsunterlagen des Gebäudes
- Bewertung der geplanten Anlagentechnik (Heizung und Trinkwarmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung)
Energiebedarfsrechnung
- Berechnung der Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der einzelnen Bauteile
- Ermittlung der wärmeübertragenden Umfassungsflächen und des Gebäudevolumens
- Berücksichtigung der Wärmebrücken
- Zonierung des Gebäudes
- Zuweisung unterschiedlicher Nutzungsbedingungen und technischer Anlagen
- Auslegung der Anlagentechnik inklusive erneuerbarer Energien
- Nachweis des Sommerlichen Wärmeschutzes
- Ermittlung energetischer Kennwerte und Aufstellung der Energiebilanz
- Übergabe der Berechnungsergebnisse
- Erstellung eines Energieausweises auf Grundlage des Bedarfs
Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude
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Mit einem Energieausweis auf Grundlage des errechneten Bedarfs erhalten Sie einen Überblick über die Energetische Qualität eines Gebäudes und der installierten Anlagentechnik. Jedes Gebäude, dessen Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs angefertigt wurde, ist so direkt miteinander vergleichbar.
Der Darstellung des Ist-Zustandes über die Berechnungssoftware geht eine detaillierte Bestandsaufnahme vor Ort voraus. Hierzu gehören:
Bestandsaufnahme
- Prüfung und Bewertung von Bestandsunterlagen
- Detailliertes Aufmaß der Gebäudehülle
- Bestimmung der wärmeübertragenden Hüllflächen (Bodenplatte/Kellerdecke, Außenwände, Fenster/Türen, Dach/oberste Geschossdecke) und Beurteilung der energetischen Beschaffenheit
- Aufnahmen der Technischen Anlagen (nur Gebäudebeheizung und Trinkwarmwasserbereitung bei Wohngebäuden, zusätzlich Klima- und Lüftungstechnik sowie Beleuchtungsanlagen bei Nichtwohngebäuden)
Energiebedarfsberechnung
- Berechnung der Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der einzelnen Bauteile
- Ermittlung der wärmeübertragenden Umfassungsflächen und des Gebäudevolumens
- Zonierung des Gebäudes
- Berechnung anlagentechnischer Verluste (Erzeugung, Speicherung, Verteilung, Übergabe)
- Ermittlung energetischer Kennwerte und Aufstellung der Energiebilanz
- Hinweise auf Modernisierungsempfehlungen
Energieausweise für Nichtwohngebäude dürfen auch auf Grundlage des Verbrauchs erstellt werden Jedoch ist diese Art des Energieausweises weniger aussagekräftig, da die Gebäudenutzung und das Nutzerverhalten starke Auswirkungen auf das Ergebnis haben. Geförderte Energieberatung nach DIN V 18599
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Eine Energieberatung stellt eine planerische Sanierung Ihres bestehenden Nichtwohngebäudes dar und liefert Ihnen eine gute Grundlage für weitere Entscheidungen. Die ersten Schritte der Bestandsaufnahme und der Energiebedarfsberechnung sind die gleichen wie bei dem Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs. Im Anschluss werden für alle Bauteile der Thermischen Gebäudehülle und für die unterschiedlichen Anlagentechniken Sanierungsvarianten entwickelt, deren energetische Kennwerte in einem zusammenfassenden Bericht dargestellt werden. Insgesamt sind für eine detaillierte Energieberatung folgende Schritte durchzuführen:
Bestandsaufnahme
- Prüfung und Bewertung von Bestandsunterlagen
- Detailliertes Aufmaß der Gebäudehülle
- Bestimmung der wärmeübertragenden Hüllflächen (Bodenplatte/Kellerdecke, Außenwände, Fenster/Türen, Dach/oberste Geschossdecke) und Beurteilung der energetischen Beschaffenheit
- Aufnahmen der Technischen Anlagen (nur Gebäudebeheizung und Trinkwarmwasserbereitung bei Wohngebäuden, zusätzlich Klima- und Lüftungstechnik sowie Beleuchtungsanlagen bei Nichtwohngebäuden)
Energiebedarfsberechnung
- Berechnung der Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der einzelnen Bauteile
- Ermittlung der wärmeübertragenden Umfassungsflächen und des Gebäudevolumens
- Zonierung des Gebäudes
- Berechnung anlagentechnischer Verluste (Erzeugung, Speicherung, Verteilung, Übergabe)
- Ermittlung energetischer Kennwerte und Aufstellung der Energiebilanz
- Hinweise auf Modernisierungsempfehlungen
Sanierungsvarianten
- Planung von Maßnahmen der energetischen Sanierung
- Kostenermittlung der geplanten Maßnahmen
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Erstellung eines BAFA-konformen Beratungsberichtes
- Übergabe und persönliche Erläuterung des Energieberatungsberichtes
Energieaudits nach DIN 16247 oder Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
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Für Unternehmen, die ihre Energiebilanz verbessern möchten, kann ein Energieaudit ein erster, aber wichtiger Schritt sein. Unabhängig von der Art und Größe des Unternehmens trägt ein Energieaudit dazu bei, die Energieeffizienz zu optimieren und den Energieverbrauch zu senken. Die Energieberatung/Energieaudit wird in der Regel zusätzlich vom Staat gefördert. Abhängig von der Unternehmensgröße (Anzahl Beschäftigte, Jahresumsatz, Jahresbilanzsumme) ist ein Energieaudit ggf. alle drei/vier Jahre durchzuführen. Nach anfänglicher Ermittlung aller Energieverbräuche werden 90% der Energieverbräuche im Rahmen der Maßnahmenempfehlungen weiterbearbeitet. Ziel ist es, das Unternehmen, deren Anlagentechnik, Werkstatttechnik und den Fuhrpark zu bewerten und Optimierungspotenziale herauszuarbeiten. Insgesamt sind für ein detailliertes Energieaudit folgende Schritte durchzuführen:
Bestandsaufnahme
- Prüfung und Bewertung von Bestandsunterlagen
- Ermittlung von 100% der Energieverbräuche, Fokussierung auf 90% der Energieverbräuche
- Detaillierte Ermittlung der Energieverbraucher, z.B. Gebäude, Anlagen- und Betriebstechnik, Fuhrpark, etc.
Energieverbrauchsbewertung und Maßnahmenempfehlungen
- Bewertung der einzelnen Energieverbräuche und deren Systeme
- Berechnung möglicher Einsparpotenziale
- Ermittlung energetischer Kennwerte und Aufstellung der Energiebilanz
- Erarbeiten von Maßnahmenempfehlungen
Berichtswesen
- Beschreibung der Maßnahmenempfehlungen
- Kostenermittlung der geplanten Maßnahmen
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Zusammenfassender Bericht
- Übergabe und persönliche Erläuterung des Erläuterungsberichtes
Kommunales Energiemanagement
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Wir bieten Unterstützung für die kommunalen Akteure im Land Schleswig-Holstein bei der Energiewende „vor Ort“. Die Gemeinden, Amts-, Stadt- und Kreisebenen betreiben in Schleswig-Holstein eine Vielzahl unterschiedlichster Liegenschaften. Mit dem kommunalen Energiemanagement können wir Sie mit bewährten Ansätzen unterstützen, um Ihren Liegenschaftsbetrieb nachhaltig zu optimieren, Verbräuche und Emissionen zu visualisieren und zu minimieren. Wir schaffen mit Ihnen Strukturen für den Betrieb des kommunalen Energiemanagements und unterstützen bei der Erstellung von Energieberichten und beim Rechnungscontrolling. Hierzu sind Gebäudebegehung zur Erfassung des Ist-Zustandes notwendig, um nichtinvestive Maßnahmen vorab zu identifizieren.
In der Maßnahmenplanung optimieren wir mit Ihnen den Anlagenbetrieb und die Anlagenwartung und entwickeln investive Maßnahmen. Die Einbindung des Betriebspersonals sowie die Nutzersensibilisierung bringen wir mit Ihnen auf den Weg. In der Umsetzungsbegleitung stehen wir Ihnen zur Qualitätssicherung und für die Verstetigung des Energiemanagements zur Seite. Im Land Schleswig-Holstein gibt es in etwa 1.100 Gemeinden, ungefähr 100 Gemeinden betreiben bereits ein kommunales Energiemanagement.